
Die Zweckmäßigkeit des digitalen Wandels im bauaufsichtlichen Verfahren steht außer Frage. Besondere Bedeutung misst ihm die Politik im Kampf gegen die Wohnungsnot bei.
Die Ausländerbehörde Nürnberg hat ihre Dienste und Angebote nahezu vollständig auf digitale Abwicklung umgestellt. Seit 19. Mai 2020 steht die komplette Palette der Online-Services auf der neu gestalteten Website zur Verfügung (auslaenderbehoerde.nuernberg.de).
„Warum kann man seit vielen Jahren Bankgeschäfte über das Internet abwickeln, Verwaltungsleistungen aber nicht?“ „Warum kann man im Internet relativ einfach Waren z.B. bei Amazon bestellen, das Abwickeln von Verwaltungsvorgängen ist aber nicht möglich oder kompliziert“? „Warum sind andere Länder wie z.B. Estland oder Dänemark bei der elektronischen Verwaltung viel weiter als Deutschland“? Derartige Fragen stellen sich immer wieder bei der Einführung der elektronischen Verwaltung (E-Government). Der folgende Beitrag versucht Antworten zu geben.
In der Oktoberausgabe des Publicus berichtet der Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales, Dr. Hans Michael Strepp, über das OZG und seine Umsetzung in Bayern. Den Beitrag finden Sie hier.