Über uns

Der Bayerische Städtetag ist als kommunaler Spitzenverband eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er tritt als Anwalt der Städte und Gemeinden gegenüber Parlament und Staatsregierung für die Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung ein und vertritt die Belange der Städte gegenüber der Wirtschaft und anderen Interessengruppen.

Der Bayerische Städtetag informiert die Öffentlichkeit über die Anliegen und Probleme der Städte und Gemeinden. Er berät seine Mitglieder und unterrichtet sie laufend über alle kommunalbedeutsamen Vorgänge und Entwicklungen.

Die Mitgliedstädte und -gemeinden entsenden Vertreter (Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Ratsmitglieder) in die zahlreichen Verbandsgremien. Sie wirken so an der politischen Meinungsbildung mit.

Die Vollversammlung ist das oberste Verbandsorgan, in der alle Verbandsmitglieder vertreten sind. Sie bestimmt die Grundlinien der Verbandspolitik.

Der Vorstand ist das geschäftsleitende Organ. Er fasst die Diskussionsergebnisse des Verbandes zusammen und beschließt die wesentlichen Verbandspositionen.

Die Fachausschüsse beraten den Vorstand und bereiten in ihren Arbeitsgebieten die Sachentscheidungen vor. Derzeit gibt es 12 Fachausschüsse. In einem eigenen Ausschuss der kreisangehörigen Verbandsmitglieder werden die Probleme der mittleren und kleineren Städte erörtert.

Der Städtetag hat in München seine Geschäftsstelle. Sie wird vom Geschäftsführenden Vorstandsmitglied geleitet.

Der Bayerische Städtetag wurde am 1. März 1896 in München gegründet.